Offene Immobilienfonds

Offene Immobilienfonds sind im InvG (Investmentgesetz) geregelt.

Ein offener Immobilienfonds ist ein Grundstücks-Sondervermögen mit mindestens 15 Grundstücken, das von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltet wird. Diese unterliegt der Kontrolle durch die BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Die dem Fonds gehörenden liquiden Mittel werden von einer Depotbank verwaltet. Diese gibt auch die Fondsanteile aus. 

Offene Immobilienfonds kaufen hauptsächlich Gewerbeimmobilien und versuchen, durch Mieterträge und Wertsteigerungen der Objekte Erträge zu erzielen. Ziel ist es, eine Beteiligung an Immobilien auch für Kleinanleger börsentäglich verfügbar zu machen. Jede Fondsgesellschaft muss aus diesem Grund mindestens 5 Prozent Liquiditätsreserve vorhalten. Maximal darf diese 49 Prozent betragen. Die KAG ist verpflichtet, den Fonds vorübergehend zu schließen, also die Anteilsrücknahme einzustellen, wenn die Liquiditätsreserve weniger als 5 Prozent des Fondsvermögens ausmacht. Fondsanteile können zwar in diesen Fällen zumeist weiterhin über die Börse gehandelt werden, jedoch regelmäßig nur mit Verlusten.

Wenn mehr Fondsanteile zurückgegeben werden als liquide Mittel vorhanden sind, darf der Fonds entweder Fremdkapital aufnehmen, was die Rendite belastet, oder er muss Immobilien verkaufen. Letzteres ist dann ein Problem, wenn Notverkäufe durchgeführt werden müssen, denn dann werden regelmäßig keine marktgerechten Preise erzielt, was zu Verlusten führt.