Baurecht

Wir vertreten in allen bau- und immobilientypischen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. selbständigen Beweisverfahren über Baumängel. Wir sind außerdem ständig mit allen Fragen betreffend die Beendigung und Kündigung von Bauverträgen befasst. Wir setzen Werklohnforderungen durch oder wehren solche ab, vertreten bei Baukostenüberschreitung und beraten zum Thema Fertigstellungsverzug.

Unser vorrangiges Ziel ist stets, eine praxisgerechte Einigung zwischen den Parteien zu erreichen, um die teilweise enormen Sachverständigenkosten im Rahmen von Beweisverfahren und das damit verbundene Kostenrisiko zu minimieren. Eine sinnvoll konzipierte und geschickt verhandelte Einigung kann allen Beteiligten Ärger, Kosten und langwierige Gerichtsverfahren ersparen. Wenn sich eine solche Einigung nicht erzielen lässt, zögern wir aber selbstverständlich nicht, die Interessen unserer Mandanten mit allem notwendigen Nachdruck auch gerichtlich durchzusetzen.

Bauvorbereitend gestalten wir die vertraglichen Beziehungen der am Bau Beteiligten. Wir entwerfen und verhandeln klassische Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge ebenso wie Projektsteuerungsverträge oder Immobilienleasingverträge. Wir bieten umfassende Unterstützung in Zusammenhang mit dem Erwerb, der Finanzierung, der Vermietung und der Veräußerung von Immobilien. Wir erarbeiten die notariell zu beurkundenden Verträge oder prüfen Grundstückskaufverträge sowie Bauverträge und betreuen die Vertragsdurchführung.

Unsere baurechtliche Beratung berücksichtigt immobilienwirtschaftliche, bautechnische und baubetriebliche Zusammenhänge. Wir sichern Forderungen, setzen sie durch und wehren Gegenansprüche ab.

Im Architektenrecht klären wir Haftungsfragen und setzen Honorarforderungen nach HOAI durch.