Zeugnisberichtigung

Der Einfluss eines Arbeitszeugnisses auf die weitere berufliche Entwicklung sollte - gerade nach langjährigen Arbeitsverhältnissen - nicht unterschätzt werden.

Wir prüfen für Sie auf Wunsch Ihr Arbeitszeugnis auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung sowie eventuelle versteckte Negativformulierungen. Natürlich unterbreiten wir im Rahmen dessen auch Verbesserungsvorschläge, soweit notwendig.

Diese Prüfung ist aufgrund unserer Routine relativ unaufwändig. Gerne können Sie jederzeit einfach einen Beratungstermin vereinbaren und das Zeugnis zum Termin mitbringen. Wir sprechen dieses dann gemeinsam im Termin durch. Alternativ können Sie uns das Zeugnis auch per Post, Fax oder Email vorab zusenden und wir besprechen dieses nachfolgend persönlich oder telefonisch.

Natürlich setzen wir etwaige sich aus der Prüfung ergebende Zeugnisberichtigungsansprüche auch gerne für Sie durch. Da der Arbeitgeber keinerlei wirtschaftliche Vorteile aus einem Zeugnisberichtigungsstreit ziehen kann, ist in den allermeisten Fällen eine außergerichtliche Einigung möglich.

Sollte eine solche nicht zustande kommen, so lassen sich Zeugnisberichtigungsansprüche gut im Rahmen einer sog. Zeugnisberichtigungsklage durchsetzen. Wir führen solche Prozesse ständig und fast durchgehend mit Erfolg. Denn auch diesbezüglich gilt, dass der Arbeitgeber aus einem Prozesserfolg keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen kann und daher häufig an einer schnellen Einigung interessiert sein wird. Hinzu kommt, dass es im Prozessverlauf oft möglich und notwendig sein wird, ehemalige Kunden als Zeugen für die eigenen Leistungen zu benennen. Der Arbeitgeber wird es regelmäßig nicht dazu kommen lassen wollen, dass diese Kunden als Zeugen bei Gericht aussagen müssen.