Anwaltskanzlei für Bankrecht in München
Die Kanzlei
Wir sind eine Anwaltskanzlei mit Sitz in der Stadtmitte von München und Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Bankrecht und Börsenrecht sowie im Kapitalanlagerecht. Sie erreichen die Kanzlei zu Fuß in etwa einer Minute von der U-Bahn-Station U4/U5 Theresienwiese oder in etwa 5 bis 10 Minuten vom Hauptbahnhof. Eine Anfahrtsbeschreibung und einen Lageplan finden Sie hier.
Bankrecht und Börsenrecht
Einen
Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bankrecht bildet die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen gegenüber Banken aufgrund von Fehlberatungen
in Zusammenhang mit der Beratung im Vorfeld des Erwerbs von Aktien, Zertifikaten, Optionsscheinen etc.
Außerdem
gehören zum Bankrecht die Streitigkeiten in Zusammenhang mit
kreditfinanzierten Kapitalanlagen. In diesen Fällen können Ansprüche
gegen die finanzierende Bank bestehen, z.B., wenn diese in Hinblick auf
bestimmte Risiken des finanzierten Geschäfts einen Wissensvorsprung vor
dem Anleger hat. Der Bundesgerichtshof stellt in diesen Fällen strenge
Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Bank. Unabhängig von der
Rechtslage können vielfach auch auf rein wirtschaftlicher Basis
Vergleiche mit Banken erzielt werde. Denn: Lässt Ihre finanzielle
Situation es nicht zu, ein zur Finanzierung einer Kapitalanlage
aufgenommenes Darlehen zurück zu zahlen, ist die Bank häufig zu einem
Nachlass auf die Darlehenssumme und zu einer kostengünstigen
außergerichtlichen Einigung bereit.
Daneben
sind vom Bankrecht erfasst die Fälle, in denen Kapitalanlagen nicht über
einen Vertrieb vermittelt werden, sondern direkt durch eine Bank.
Häufig klärt der Bankberater nicht ordnungsgemäß über Chancen und
Risiken einer Anlage auf. In diesem Fall können Schadenersatzansprüche
bestehen, die der Anwalt prüfen sollte.
Zum
Bankrecht gehört auch das Börsenrecht und insoweit die Beratung in Bezug
auf alle Arten von börsennotierten Kapitalanlagen wie Aktien, Renten,
Optionsscheine, Derivate, Zertifikate, Investmentfonds etc.
Außerdem sind wir mit allen Fragen rund um Immobilienfinanzierungen und Verbraucherkredite ebenso befasst wie mit der Geltendmachung von Widerrufsansprüchen betreffend SCHUFA-Einträge.
Außerdem sind wir mit allen Fragen rund um Immobilienfinanzierungen und Verbraucherkredite ebenso befasst wie mit der Geltendmachung von Widerrufsansprüchen betreffend SCHUFA-Einträge.
Kapitalanlagerecht
Ein weiterer
Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Anwälte liegt in der Rückabwicklung
und dem Widerruf fehlgeschlagener Kapitalanlagen. In diesem Zusammenhang
machen wir auch Schadenersatz geltend. Wir sind mit allen Arten von Geldanlagen und deren rechtlichen Gegebenheiten vertraut.
Wir
beraten und vertreten bei durch Banken vermittelten Anlagen wie Aktien,
Zertifikaten und Optionsscheinen, aber auch bei allen Anlageformen des
sog. "grauen Kapitalmarkts", also des nicht durch Banken und Börsen
regulierten Marktes. Hier treffen den Anlageberater oder -vermittler
strenge Aufklärungs- und Informationspflichten, aus deren Nichtbefolgung
Schadenersatzansprüche resultieren können. Vielfach werden hierbei auch
von vornherein unseriöse Anlageformen vertrieben. Eine Übersicht über
verschiedene Anlagen finden Sie in unserer Rubrik Kapitalanlagen.
Bei
der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist oft Eile geboten.
Gerade bei großen Anlagebetrugsfällen reicht häufig das bei den
Initiatoren zur Verfügung stehende Vermögen nicht zur Befriedigung aller
Anleger aus. Hier ist es notwendig, schnell einen vollstreckbaren Titel
zu erwirken und sich so einen Vollstreckungsrang zu sichern. Wir sind
aufgrund unserer Fachkenntnis stets in der Lage, schnellstens die
notwendigen Schritte einzuleiten.
Eine Übersicht über verschiedene Arten von Kapitalanlagen und deren rechtliche Einordnung finden Sie hier.
Immobilienrecht
Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir in Bezug auf Schrottimmobilien, Immobilienfonds, Steuersparmodelle
etc. Bei der Beratung stehen die Geltendmachung oder Abwehr von
Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit fehlgeschlagenen
Immobilieninvestments im Vordergrund.
Als Schrottimmobilie
bezeichnet man in diesem Zusammenhang eine besonders minderwertige und
meist deutlich überteuert verkaufte Immobilie. Wird eine Immobilie um
mindestens 80% überteuert verkauft, so bestehen erhebliche Anhaltspunkte
dafür, dass der Kaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig ist. Denn
der Verkäufer hat dann regelmäßig die Geschäftsunerfahrenheit des
Käufers in wucherischer Absicht ausgenutzt. Aber auch in Fällen
geringerer Überteuerung können Schadenersatzansprüche gegen den
Vermittler oder die finanzierende Bank wegen Fehlberatung bestehen.
Kompetenz
Fundiertes
Fachwissen, schnelles, gründliches und kreatives Arbeiten, ständige
Verfügbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit sind die wesentlichen
Faktoren, die uns das Vertrauen unserer anspruchsvollen Mandanten
sichern. Wir bieten diesen einen Full-Service von der außergerichtlichen
Beratung und Streitschlichtung über Vertragsgestaltung bis zur
gerichtlichen Vertretung. Zu diesem Zweck verbinden wir klassische
juristische Arbeitsmethoden mit dem Einsatz modernster Technik.