Anwaltskanzlei für Bankrecht in München

Die Kanzlei

Wir sind eine Anwaltskanzlei mit Sitz in der Stadtmitte von München und Schwerpunkten unserer Tätigkeit im Bankrecht und Börsenrecht sowie im Kapitalanlagerecht. Sie erreichen die Kanzlei zu Fuß in etwa einer Minute von der U-Bahn-Station U4/U5 Theresienwiese oder in etwa 5 bis 10 Minuten vom Hauptbahnhof. Eine Anfahrtsbeschreibung und einen Lageplan finden Sie hier.

Bankrecht und Börsenrecht

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bankrecht bildet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Banken aufgrund von Fehlberatungen in Zusammenhang mit der Beratung im Vorfeld des Erwerbs von Aktien, Zertifikaten, Optionsscheinen etc.

Außerdem gehören zum Bankrecht die Streitigkeiten in Zusammenhang mit kreditfinanzierten Kapitalanlagen. In diesen Fällen können Ansprüche gegen die finanzierende Bank bestehen, z.B., wenn diese in Hinblick auf bestimmte Risiken des finanzierten Geschäfts einen Wissensvorsprung vor dem Anleger hat. Der Bundesgerichtshof stellt in diesen Fällen strenge Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Bank. Unabhängig von der Rechtslage können vielfach auch auf rein wirtschaftlicher Basis Vergleiche mit Banken erzielt werde. Denn: Lässt Ihre finanzielle Situation es nicht zu, ein zur Finanzierung einer Kapitalanlage aufgenommenes Darlehen zurück zu zahlen, ist die Bank häufig zu einem Nachlass auf die Darlehenssumme und zu einer kostengünstigen außergerichtlichen Einigung bereit. 

Daneben sind vom Bankrecht erfasst die Fälle, in denen Kapitalanlagen nicht über einen Vertrieb vermittelt werden, sondern direkt durch eine Bank. Häufig klärt der Bankberater nicht ordnungsgemäß über Chancen und Risiken einer Anlage auf. In diesem Fall können Schadenersatzansprüche bestehen, die der Anwalt prüfen sollte.

Zum Bankrecht gehört auch das Börsenrecht und insoweit die Beratung in Bezug auf alle Arten von börsennotierten Kapitalanlagen wie Aktien, Renten, Optionsscheine, Derivate, Zertifikate, Investmentfonds etc.

Außerdem sind wir mit allen Fragen rund um Immobilienfinanzierungen und Verbraucherkredite ebenso befasst wie mit der Geltendmachung von Widerrufsansprüchen betreffend SCHUFA-Einträge.

Kapitalanlagerecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Anwälte liegt in der Rückabwicklung und dem Widerruf fehlgeschlagener Kapitalanlagen. In diesem Zusammenhang machen wir auch Schadenersatz geltend. Wir sind mit allen Arten von Geldanlagen und deren rechtlichen Gegebenheiten vertraut.

Wir beraten und vertreten bei durch Banken vermittelten Anlagen wie Aktien, Zertifikaten und Optionsscheinen, aber auch bei allen Anlageformen des sog. "grauen Kapitalmarkts", also des nicht durch Banken und Börsen regulierten Marktes. Hier treffen den Anlageberater oder -vermittler strenge Aufklärungs- und Informationspflichten, aus deren Nichtbefolgung Schadenersatzansprüche resultieren können. Vielfach werden hierbei auch von vornherein unseriöse Anlageformen vertrieben. Eine Übersicht über verschiedene Anlagen finden Sie in unserer Rubrik Kapitalanlagen.

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist oft Eile geboten. Gerade bei großen Anlagebetrugsfällen reicht häufig das bei den Initiatoren zur Verfügung stehende Vermögen nicht zur Befriedigung aller Anleger aus. Hier ist es notwendig, schnell einen vollstreckbaren Titel zu erwirken und sich so einen Vollstreckungsrang zu sichern. Wir sind aufgrund unserer Fachkenntnis stets in der Lage, schnellstens die notwendigen Schritte einzuleiten. 

Eine Übersicht über verschiedene Arten von Kapitalanlagen und deren rechtliche Einordnung finden Sie hier.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir in Bezug auf Schrottimmobilien, Immobilienfonds, Steuersparmodelle etc. Bei der Beratung stehen die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Immobilieninvestments im Vordergrund.

Als Schrottimmobilie bezeichnet man in diesem Zusammenhang eine besonders minderwertige und meist deutlich überteuert verkaufte Immobilie. Wird eine Immobilie um mindestens 80% überteuert verkauft, so bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass der Kaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig ist. Denn der Verkäufer hat dann regelmäßig die Geschäftsunerfahrenheit des Käufers in wucherischer Absicht ausgenutzt. Aber auch in Fällen geringerer Überteuerung können Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler oder die finanzierende Bank wegen Fehlberatung bestehen.

Kompetenz

Fundiertes Fachwissen, schnelles, gründliches und kreatives Arbeiten, ständige Verfügbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit sind die wesentlichen Faktoren, die uns das Vertrauen unserer anspruchsvollen Mandanten sichern. Wir bieten diesen einen Full-Service von der außergerichtlichen Beratung und Streitschlichtung über Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung. Zu diesem Zweck verbinden wir klassische juristische Arbeitsmethoden mit dem Einsatz modernster Technik.