Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Börsenrecht

Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist das Bankrecht inklusive des Kapitalanlagerechts und des Börsenrechts. Wir beraten bei allen bank- und kapitalanlagerechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten Anleger, aber natürlich auch Berater und Vermittler in Fällen von (vermeintlicher) Fehlberatung. Wir vertreten dabei sowohl betreffend börsennotierte Anlagen und Bankprodukte, als auch bei allen Anlageformen des sog. "grauen Kapitalmarkts", also des nicht durch Banken und Börsen regulierten Marktes. Hier wie dort treffen den Berater Aufklärungspflichten, aus deren Nichtbefolgung Schadenersatzansprüche resultieren können.

Nachfolgend haben wir einige Anlageformen zusammengestellt, mit deren rechtlicher Behandlung wir ständig befasst sind.

Aktien

Aktienfonds

Anleihen

Atypisch stille Beteilig.

Devisen

Genussrechte

Genussscheine

Geschlossene Immobil.fonds

Immobilien

Immobilienfonds

Immobilienhandelsfonds

Inter-Banken-Handel

Investmentfonds 

Kommanditbeteiligungen

Medienfonds

Offene Immobilienfonds 

Optionsscheine

REITS

Rentenfonds 

Rohstoffe

Schiffsfonds

Schrottimmobilien 

Steuersparmodelle



Darüber hinaus beraten und vertreten wir auch auf allen übrigen Gebieten des Bankrechts, so z.B. betreffend alle Fragen in Zusammenhang mit Verbraucherkrediten und Immobilienfinanzierungen oder über die Löschung und/oder den Widerruf von SCHUFA-Einträgen.